Geschäftsbedingungen

  • Die Decksaison beginnt am 1. Januar und endet am 31. August eines jeden Jahres.
  • Der vom jeweiligen Verband ausgegebene Deckschein oder eine Kopie des Abstammungsnachweises müssen beim Hengsthalter vor der ersten Bedeckung bzw. Besamung vorliegen.
  • Das Deckgeld ist vor der ersten Bedeckung bzw. Besamung zu entrichten.
  • Die Decktaxen sind Endpreise inkl. Mehrwertsteuer und gelten für die gesamte Saison.
  • Staatsprämien- und sporterfolgreiche Stuten sowie Hengstmütter erhalten einen Deckgeldnachlass von 50 Euro.
  • Der Samenversand kann erst in Auftrag gegeben werden, wenn der Deckschein bzw. eine Kopie des Abstammungsnachweises vorliegt sowie das Deckgeld zzgl. Nebenkosten bezahlt wurde.
  • Samenbestellungen für den darauffolgenden Tag sind schriftlich (per Fax) wochentags bis 10 Uhr, samstags bis 9 Uhr mit folgenden Angaben an uns zu richten: Name und Anschrift des Besitzers und des besamenden Tierarztes oder der Besamungsstation. Angaben zur Stute: Name, Lebensnummer, Abstammung, Alter, Farbe, Zuchtverband, dem die Bedeckung gemeldet werden soll und das Ergebnis der Tupferprobe.
  • Die Deckscheine sind zu Beginn der Decksaison beim Hengsthalter (nicht beim Tierarzt) einzureichen.
  • Die Kosten für den Samenversand werden gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Züchters.
  • Für auf dem Versandweg verlorengegangenen oder unbrauchbar gewordenen Samen sowie dem Besitzer der Stute bereits für die Besamung entstandene Kosten übernehmen wir keine Haftung. Sollte wegen Krankheit usw. kein Samen zur Verfügung stehen, übernehmen wir keine Haftung. Sollte ein Hengst aus besonderen Gründen (Turniereinsatz, Krankheit etc.) nicht verfügbar sein, kann auf Station mit Tiefgefriersperma besamt werden oder ein Hengstwechsel angeboten werden.
  • Der Stuteneigentümer erklärt sich damit einverstanden, dass ein Fachtierarzt zu seinen Lasten hinzugezogen wird, sofern der Hengsthalter dies für zweckdienlich hält.
  • Für die Unterbringung der Stuten stehen Boxen zum Tagessatz von 6 Euro und 7 Euro für Stuten mit Fohlen zur Verfügung. Die Stuten sollten unter Vorlage des Equidenpasses gegen Influenza und Virusabort geimpft sein.
  • Für Stuten, die nicht tragend werden, gewähren wir im nächsten Jahr 50 Prozent Rabatt unter der Voraussetzung, dass bis zum 1. Dezember eine tierärztliche Bescheinigung vorliegt.
  • Da sich die Hengste im täglichen Training befinden und auf Turnieren vorgestellt werden, kann eine Besichtigung nur nach telefonischer Absprache erfolgen.
  • Es gelten die Deck- und Besamungsbedingungen der Oldenburger Privathengsthalter, die auf der Station aushängen.

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